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Dr. jur. F. Werner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht in München.
Rechtsanwalt Dr. Werner bietet Ihnen als Patientenanwalt eine umfassende persönliche Betreuung und Interessenvertretung in Rechtsangelegenheiten mit medizinischem Bezug, insbesondere im Arzthaftungsrecht und Zahnarzthaftungsrecht. Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Dr. Werner auch auf den Gebieten des Personenschadensrechts, des Schwerbehindertenrechts und des Krankenversicherungsrechts tätig.
AUS AKTUELLEM ANLASS WIRD DARAUF HINGEWIESEN, DASS RECHTSANWALT DR. WERNER SELBSTVERSTÄNDLICH AUCH IN LOCKDOWN-ZEITEN WIE GEWOHNT FÜR SIE IN SEINER KANZLEI ERREICHBAR IST! Mandantenbesuche sind trotz der derzeit geltenden Ausgangsbeschränkungen erlaubt, da es sich bei dem Aufsuchen einer Anwaltskanzlei um den Besuch eines zulässigen Dienstleistungsbetriebs gemäß § 2 Satz 2 Nr. 4 der 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung handelt.
Auf den nachfolgenden Seiten können Sie sich näher über das Beratungsangebot von Rechtsanwalt Dr. Werner informieren:
Zahnarzthaftungsrecht
Personenschadensrecht
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